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Vermietbedingungen

Niederflurstraße 32

54492 Zeltingen-Rachtig

+49 (0) 65329545300

 

support@akku-laden.info

 

 

Bei der Übernahme des gemieteten Fahrrades hat der Mieter zu überprüfen, dass es sich mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren, fahrbereiten, mangelfreien und sauberen Zustand befindet. Mit der Übernahme geht die Sachgefahr auf den Mieter über.

Der Mieter darf das Fahrrad nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßen- verkehrsordnung, benutzen. Er darf es nicht abseits befestigter Wege und  nur bestimmungsgemäß gebrauchen.

Das Tragen eines Fahrradhelms wird vom Vermieter empfohlen!

 

Das Fahrrad:

  • darf nur vom Mieter gefahren werden.

  • darf nicht für eine Fahrt ins Ausland oder zu rechtswidrigen Zwecken verwendet werden.

 

Der Mieter verpflichtet sich:

  • das Fahrrad pfleglich zu behandeln und es stets mit dem dazugehörigen Fahrradschloss abzuschließen.

  • in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Rückgabe des Fahrrades dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

Beschädigung/ Unfall / Diebstahl

Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen, wenn das Fahrrad beschädigt wurde, in einen Unfall verwickelt ist oder abhanden gekommen ist. Der Mieter hat sämtliche Beweise möglichst zu sichern, insbesondere im Falle eines Unfalles oder Diebstahls, die Polizei unverzüglich hinzuzuziehen und dem Vermieter Mitteilung zu machen.

Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Mieter die Kosten, wenn die Ursache aus schuldhafter Verletzung der vertraglichen Pflichten entstanden ist. Ansonsten tritt er etwaige Schadensersatzansprüche an den Vermieter ab.

 

Zunächst kommt der Mieter für den Schaden auf. Ist der Mieter nachweislich schuldlos und kommt ein Dritter für den Unfallschaden auf, so erhält der Mieter seine in Vorkasse geleisteten Beträge zur Schadensregulierung erstattet (nach Zahlungseingang durch den Dritten).

Im Falle eines Diebstahls trägt der Mieter die Kosten der Ersatzbeschaffung (neues Rad), wenn das Fahrrad nicht ordnungsgemäß gegen Diebstahl gesichert worden war.

Bei einem Unfall oder Diebstahl ist der Vermieter berechtigt, Angaben zur Person des Mieters erforderlichenfalls an Dritte (z.B. Polizei oder Versicherung) weiterzugeben.

Haftung

Die Benutzung des gemieteten Fahrrades /E-Bikes erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters. Der Mieter haftet grundsätzlich für alle durch ihn verursachte Schäden. Der Mieter hat das Fahrrad / E-Bike in demselben äußerlichen Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.

 

Haftungsausschluss des Vermieters

Eine verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen. Er haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher bzw. typischer Vertragspflichten.

 

Soweit der Vermieter wegen eines Verstoßes des Mieters gegen diesen Mietvertrag, gegen gesetzliche Bestimmungen oder behördliche Auflagen von Dritten in Anspruch genommen wird, ist der Mieterverpflichtet, den Vermieter im Innenverhältnis in vollem Umfang von der Haftung freizustellen, und alle diesbezüglichen Verpflichtungen des Vermieters zu erfüllen.

Rückgabe des Fahrrades

  • Der Mieter hat das Fahrrad am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort während der Geschäftszeit zurück zu geben.

  • Die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeit erfolgt nach Vereinbarung oder auf Risiko des Mieters.

  • Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit.

  • Wird das Fahrrad nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangenen Tag die Tagesmietgebühr zu zahlen und gegebenenfalls einen darüber hinaus gehenden Schaden zu ersetzen.

  • Das Fahrrad ist bei der Rückgabe auf Mängel zu kontrollieren und das Ergebnis im Vertrag festzuhalten.

GPS-Daten und deren Nutzung

Im Rahmen eines Mietvorgangs verarbeiten wir personenbezogene Daten, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung der Vertragsverhältnisses erforderlich sind, z.B.: Name, Anrede, Anschrift, Geburtsdatum. Um einen Vertrag mit Ihnen abzuschließen, einen bereits abgeschlossenen Vertrag zu erfüllen oder zu beenden, werden personenbezogene Daten verarbeitet. Hierunter sind z.B. auch Datenverarbeitungen zu fassen, die im Zusammenhang mit unserem Kundenservice durchgeführt werden.

AkkuLaden Bike nutzt personenbezogene Daten einschließlich der Fahrzeugnutzungsdaten (wie Standort des Mietfahrzeugs zu Mietbeginn, Mietende und bei Parkvorgängen, soweit dies zum Zweck der Durchführung der Vertragsbeziehung mit dem Kunden erforderlich ist. Hierzu gehört auch die Verwendung der Daten, um Fehler und Störungen im Mietvorgang und im Gesamtbetrieb zu erkennen und zu beseitigen. Durch den Kundendurchgeführte Mietvorgänge werden mit Start- und Zielort, Start-und Zielzeitpunkt, erhoben und gespeichert.

 

Erhebung und Verarbeitung von Standortdaten Erfassung im Zuge des Ausleihprozesses zum Zwecke der schnelleren Auffindbarkeit und der Abrechnung orten wir den Standort (koordinatenbasiert) der jeweiligen Fahrräder innerhalb unserer Geschäftsbereiche bei der Ausleihe und Rückgabe eines jeden Fahrrads.

Ein Tracking der zurückgelegten Strecke während des Zeitraums der Entleihung des Fahrrads erfolgt nicht.

Soweit wir die Standortdaten (GPS-Daten) zu Abrechnungszwecken verwenden ist Rechtsgrundlage der Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Im Übrigen stützen wir die Verarbeitung von Standortdaten auf die Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO, da wir den Zweck verfolgen, den Service für unsere Kunden zu verbessern, indem wir die Fahrräder bei auftretenden Problemen oder Pannen zügig Orten können und unseren Kunden ein Ersatzfahrzeug oder den Transport an seinen Ursprungsstandort zu gewährleisten. Zudem dient die GPS-Ortung der  Vorbeugung und Nachweisbarkeit von Straftaten im Zusammenhang mit der Nutzung der Fahrräder. Aufgrund zwingender handels- und steuerrechtlicher Vorschriften sind wir verpflichtet, GPS-Daten, die als Abrechnungsgrundlage dienen gemäß §§ 257 HGB,147 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 AO für die Dauer von zehn Jahren aufzubewahren.

Verschiedenes

Weitere Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.

Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Mit der Unterschrift stimmen Sie allen Vermietungs-, Haftungs- und sonstigen Bedingungen zu.

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